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Clubs der schlechten Maffs
Artikel 0
Mitglieder im Club
der schlechten Maffs werden immer und überall Clubbies genannt.
Artikel 1
Die Ehre aller Clubbies ist unantastbar.
Artikel 2
Jeder Clubbie hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Maffunfähigkeit, soweit
er nicht versäumt bei Fehlern anderer den Clubvorstand unverzüglich mit
belastenden Beweisen zu versorgen.
Artikel 3
Alle Clubbies sind gleich, egal ob sie den Status Mafioso, Detektiv oder Bürger
haben.
Artikel 4
Die Freiheit des Glaubens, (Wer könnte Maff sein?) des Gewissens, (Ich bin Maff!)
und die Freiheit aller Clubbies jeden zu voten, (der einem gerade in den Sinn kommt) sind unverletzlich.
Artikel 5
Jeder Clubbie hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu
äußern und zu verbreiten. Sofern James nichts dagegen hat, denn gegen James ist
selbst der Clubvorstand machtlos.
Artikel 6
Durch den Clubvorstand vermaffte Clubbies stehen unter dem besonderen Schutze
des Clubvorstandes. Der Clubvorstand behält es sich vor in unregelmäßigen
Abständen zu prüfen, ob diese auch ihren maffigen Pflichten nachkommen.
Artikel 7
Das gesamte MafiaMentorenWesen für Clubbies steht unter der Aufsicht des
Clubvorstandes.
Artikel 8
Alle Clubbies haben das Recht, an den vom Clubvorstand bekanntgegebenen Terminen
zum Clubbie-Abend zu erscheinen. Ein Erscheinen ist unabhängig davon, ob die
eigene Waffe zur Versammlung mitgebracht wird. Nur der Vorsitzenden des Clubbes
ist es gestattet, eine rosa (äh PINKE) Wumme mitzubringen.
Artikel 9
Alle Clubbies haben das Recht, sich während einer Partie Mafia mit Nichtclubbies
zu verbünden.
Artikel 10
Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind für jeden
Clubbie unverletzlich, obwohl der Clubvorstand nichts dagegen hat, wenn Clubbies
hin und wieder ihre Geheimnisse mit anderen teilen.
Artikel 11
Alle Clubbies genießen die Freizügigkeit in jedem Channel Mafia zu spielen.
Artikel 12
Alle Clubbies haben das Recht, sich von James, ihren Status sagen zu lassen.
Die Berufsausübung wird durch Mafia- und Channelknigge geregelt werden.
Artikel 12a
Männliche Clubbies können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum
Dienst in der persönlichen Schutztruppe des Clubvorstandes verpflichtet werden.
Artikel 13
Der Channel eines Clubbies ist unverletzlich
Artikel 14
Das Eigentum eines Clubbies wird gewährleistet. Bei Streitigkeiten wird der
Clubvorstand nicht in der Lage sein, zu entscheiden. Das bestreitete Objekte
gehört daher ab sofort dem Club.
Artikel 15
Wummen und Taschen, Verkleidungen und Fluchtwagen können zum Zwecke eines
Großvorhabens des Clubvorstandes durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der
Entschädigung regelt, in Clubeigentum überführt werden.
Artikel 16
Die Clubangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der
Clubangehörigkeit gegen den Willen des Betroffenen kann nur dann eintreten, wenn dem
Clubvorstand ausreichend Gründe und Beweise vorliegen.
Artikel 16a
Von James Verfolgte genießen Aufenthaltsrecht im Club der schlechten Maffs.
Artikel 17
Jeder Clubbie hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen
schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Clubvorstand zu wenden.
Artikel 17a
Gesetze über Schutztruppendienst beim Clubvorstand können bestimmen, dass
für die Betroffenen während ihrer Dienstzeit die Grundrechte eingeschränkt
werden.
Artikel 18
Wer die Rechte anderer Clubbies missbraucht, verliert diese Grundrechte. Der
Verlust wird durch den Vorstand ausgesprochen.
Artikel 19
Sollte ein Gesetz dieser Grundrechte aller Clubbies gegen die Knuddels- oder
Mafiaknigge verstoßen, ist dieses Grundrecht als unwirksam anzusehen, bis der
Clubvorstand das Grundrecht angepasst hat.

verfasst von
BeverlyC (Schatzmeisterin)
genehmigt durch
den Clubvorstand am 14.November2004
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