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Mitgliederinfo

 

Knigge des

Clubs der schlechten Maffs

Artikel 0
Mitglieder im Club der schlechten Maffs werden immer und überall Clubbies genannt.

 

Artikel 1
Die Ehre aller Clubbies ist unantastbar.

 

Artikel 2
Jeder Clubbie hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Maffunfähigkeit, soweit er nicht versäumt bei Fehlern anderer den Clubvorstand unverzüglich mit belastenden Beweisen zu versorgen.

 

Artikel 3
Alle Clubbies sind gleich, egal ob sie den Status Mafioso, Detektiv oder Bürger haben.

 

Artikel 4
Die Freiheit des Glaubens, (Wer könnte Maff sein?) des Gewissens, (Ich bin Maff!) und die Freiheit aller Clubbies jeden zu voten, (der einem gerade in den Sinn kommt)  sind unverletzlich.

 

Artikel 5
Jeder Clubbie hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Sofern James nichts dagegen hat, denn gegen James ist selbst der Clubvorstand machtlos.

 

Artikel 6
Durch den Clubvorstand vermaffte Clubbies stehen unter dem besonderen Schutze des Clubvorstandes. Der Clubvorstand behält es sich vor in unregelmäßigen Abständen zu prüfen, ob diese auch ihren maffigen Pflichten nachkommen.

 

Artikel 7
Das gesamte MafiaMentorenWesen für Clubbies steht unter der Aufsicht des Clubvorstandes.

 

Artikel 8
Alle Clubbies haben das Recht, an den vom Clubvorstand bekanntgegebenen Terminen zum Clubbie-Abend zu erscheinen. Ein Erscheinen ist unabhängig davon, ob die eigene Waffe zur Versammlung mitgebracht wird. Nur der Vorsitzenden des Clubbes ist es gestattet, eine rosa (äh PINKE) Wumme mitzubringen.

 

Artikel 9
Alle Clubbies haben das Recht, sich während einer Partie Mafia mit Nichtclubbies zu verbünden.

 

Artikel 10
Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind für jeden Clubbie unverletzlich, obwohl der Clubvorstand nichts dagegen hat, wenn Clubbies hin und wieder ihre Geheimnisse mit anderen teilen.


Artikel 11
Alle Clubbies genießen die Freizügigkeit in jedem Channel Mafia zu spielen.

 

Artikel 12
Alle Clubbies haben das Recht, sich von James, ihren Status sagen zu lassen. Die Berufsausübung wird durch Mafia- und Channelknigge geregelt werden.


Artikel 12a
Männliche Clubbies können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in der persönlichen Schutztruppe des Clubvorstandes verpflichtet werden.

 

Artikel 13
Der Channel eines Clubbies ist unverletzlich


Artikel 14
Das Eigentum eines Clubbies wird gewährleistet. Bei Streitigkeiten wird der Clubvorstand nicht in der Lage sein, zu entscheiden. Das bestreitete Objekte gehört daher ab sofort dem Club.

 

Artikel 15
Wummen und Taschen, Verkleidungen und Fluchtwagen können zum Zwecke eines Großvorhabens des Clubvorstandes durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Clubeigentum überführt werden.


 

Artikel 16

Die Clubangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Clubangehörigkeit gegen den Willen des Betroffenen kann nur dann eintreten, wenn dem Clubvorstand ausreichend Gründe und Beweise vorliegen.

 

Artikel 16a
Von James Verfolgte genießen Aufenthaltsrecht im Club der schlechten Maffs.


Artikel 17
Jeder Clubbie hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Clubvorstand zu wenden.


Artikel 17a
Gesetze über Schutztruppendienst beim Clubvorstand können bestimmen, dass für die Betroffenen während ihrer Dienstzeit die Grundrechte eingeschränkt werden.


 

Artikel 18
Wer die Rechte anderer Clubbies missbraucht, verliert diese Grundrechte. Der Verlust wird durch den Vorstand ausgesprochen.


 

Artikel 19
Sollte ein Gesetz dieser Grundrechte aller Clubbies gegen die Knuddels- oder Mafiaknigge verstoßen, ist dieses Grundrecht als unwirksam anzusehen, bis der Clubvorstand das Grundrecht angepasst hat.

verfasst von BeverlyC (Schatzmeisterin)

genehmigt durch den  Clubvorstand am 14.November2004

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